"Neues Baugebiet in Bindlach" - Ein Kommentar des OV Bindlach

13. Dezember 2019

Zum Artikel „Neues Baugebiet in Bindlach“ vom 11. Dezember 2019 im Nordbayerischen Kurier bedarf es einiger zusätzlicher und notwendiger Erläuterungen. Der Autor spricht von „kleineren Stellschrauben“ an denen der Gemeinderat „drehen“ wolle. Ich sprach am Montagabend (9.12.) in der öffentlichen Gemeinderatssitzung die Grundflächenzahl (GRZ) für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.56 „östlich Allersdorfer Straße“ an. Diese Zahl liegt bei 0,4, wie sie laut Baunutzungsverordnung (Paragraph 19) üblich ist. Diese 0,4 bedeutet, dass 40% des Grundstückes bebaut werden dürfen. Allerdings, und dies sollte man wissen, darf diese Grenze für z.B. Garagen, Stellplätze und Außenanlagen um bis zu 50% überschritten werden. Unsere Fraktion hält das für zu viel, zumal dann eine Versieglung des Grundstückes von 60% erlaubt wäre. Im Zuge des Klimawandels und in Rücksicht auf unsere Natur müssen wir einer unnötigen Versieglung auf Grundstücken entgegenwirken. Daher, und so wurde es am Montagabend schließlich festgehalten, sollte der Wert von 0,4 nicht überschritten werden. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung und mehr als nur eine „Stellschraube“. Ferner forderte unsere Fraktion eine gewisse Flexibilität bezüglich der Dachformen. In Zeiten der Nutzung von erneuerbarer Energie müssen wir offen für andere Dachformen werden. Während bei einem Satteldach nur 50% der Fläche, nämlich die zur Südseite gerichtete, für solare Zwecke genutzt werden kann, sind es bei einem Pultdach 100%. Auch hier haben wir uns in der Gemeinderatssitzung geeinigt..... alles mehr als nur eine „Stellschraube“.

Die Umwelt liegt uns für GANZ BINDLACH am Herzen!

Ihre/Eure Xenia Keil

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